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„EBU R-128“ ist ab 1. Januar 2012 neue Produktionsrichtlinie für TV-Programm und TV-Werbung!

Nov 30, 2011   //   by admin   //   Allgemein  //  Kommentare deaktiviert



„EBU R-128“ ist ab 1. Januar 2012 neue Produktionsrichtlinie für TV-Programm und TV-Werbung!

Lautheitsnormierte Tonaussteuerung, was wird anders?

Regeln und Vorschriften

Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit suchte man Lösungen für dieses Problem:


Seit 2002: Internationale Normungsgremien arbeiten an Methoden und Handlungsempfehlungen.


2010: ITU und EBU haben neue Richtlinien erarbeitet. Erstmals ist es möglich, die Lautheit eines Beitrags objektiv, reproduzierbar und vergleichbar zu messen.


- USA: „CALM-Act“ (Gesetz)
- England: „BCAP-Rules“ (Gesetz)
- Frankreich, Niederlande: ab 2012 gesetzliche Regelung
- Skandinavische Sender, einige europäische Privatsender: Derzeit freiwillige Anwendung der neuen Regeln


Erste Erfahrungen zeigen zunehmende Akzeptanz von TV-Werbung und eine Abnahme von Zuschauerbeschwerden.

Die neuen Regeln nach ITU-R BS.1770 und EBU R128

Im Unterschied zur bisherigen Praxis ist nicht mehr der Pegelspitzenwert maßgeblich, sondern ein gewichteter Mittelwert, der in LUFS (Loudness Units Full Scale) gemessen wird. Zielwert ist -23 LUFS, bei erlaubten kurzzeitigen Spitzen bis -3 dB FS. Für die Messung ist ein entsprechendes Loudness-Messgerät unbedingt erforderlich.

Wichtige Erkenntnis:

- Stark komprimierte Werbespots klingen im Vergleich zu „ordentlich“ dynamisch produzierten Spots deutlich schlechter – besonders nach der Lautheitsanpassung.
- Diese Spots können im Umfeld von dynamisch produziertem Material an Wirkung verlieren, weil ihre klanglichen Schwächen mehr auffallen.
- Dynamik ist ein elementares Gestaltungsmerkmal.
- Durch übermäßige Kompression wird dieses Merkmal eliminiert, man verzichtet damit auf einen wesentlichen Faktor zur Erreichung von Klangqualität.
- Lautheitsnormalisierung ermöglicht sehr dynamische Tonmischungen, die klanglich stark komprimierten Material i.d.R. überlegen sind – bei gleichem Lautheitseindruck.

Ergebnis:

- Keine Lautheitssprünge im Programmverlauf
- Werbung wird besser eingebettet
- Zuschauerakzeptanz steigt
- Ende des „loudness war“ – auch in der Werbung – zum Wohle des Zuschauers!


Quelle: ard-werbung.de

Impressumspflicht für Facebook Fanseiten!!!

Nov 29, 2011   //   by admin   //   Allgemein  //  Kommentare deaktiviert



Impressumspflicht für Facebook Fanseiten!!!



Unternehmen müssen auf ihren Facebook-Fanseiten ein Impressum haben. So hat dies kürzlich das Landgericht Aschaffenburg (Urt. V. 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11) entschieden.


In dem vom Landgericht Aschaffenburg entschiedenen Fall hatte zuvor ein Mitbewerber ein anderes Unternehmen wegen fehlenden Impressums auf der Facebook-Fanseite abgemahnt. Da keine Unterlassungserklärung abgegeben worden war, stritten sich die zwei Mitbewerber vor Gericht, ob auf der Facebook-Seite eines Unternehmens ein Impressum notwendig ist. Das Gericht hat hierzu entschieden, dass der streitgegenständliche Facebook-Auftritt zu Marketingzwecken genutzt wurde und daher gemäß § 5 Telemediengesetz eine Impressumspflicht bestehe. Dies ist nicht neu, da schon früher zu Händlern auf dem Autoportal mobile.de durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 17/07) in einem vergleichbarem Fall entschieden worden war, dass auch Händler, die sich dort mit ihren Angeboten darstellen, ein eigenes Impressum führen müssen.

Facebook-Impressum muss ‘leicht erkennbar’ sein!



Der Inhaber der beanstandeten Facebook-Fanseite hatte in dem Fall vor dem Landgericht Aschaffenburg nur Angaben zur Anschrift, Telefonnummer und Namen gemacht. Nicht direkt erkennbar waren aber die Gesellschaftsform und die Vertretungsberechtigten. Über den Menüpunkt ‘Info’ auf der Facebook-Fanseite des Unternehmens gelangte man durch weiteres Anklicken zur eigentlichen Webseite des Unternehmens und da zum Punkt Impressum. Dies reichte dem Landgericht Aschaffenburg zur Erfüllung der Impressumspflicht nicht aus, weil nicht leicht erkennbar sei, wo das vollständige Impressum zu finden sei:


Nach § 5 Abs. 1. Nr. 1 Telemediengesetz müssen aber der Dienstanbieter mit Namen, Anschrift und bei juristischen Personen die Rechtsform sowie der Vertretungsberechtigte leicht erkennbar sein. Hier ist beim Facebook-Auftritt selbst, lediglich die Anschrift sowie die Telefonnummer sowie der Name, nicht aber die Gesellschaftsform und die Vertretungsberechtigten direkt erkennbar. Nach den Angaben des Geschäftsführers der Antragsgegnerin kam man über den Punkt ‘Info’ zur Webseite und damit zum Impressum. Die leichte Erkennbarkeit ist damit aber nicht gegeben.


Es reicht dabei nach dem Landgericht Aschaffenburg aus, dass nur zu dem Impressum auf einer anderen Webseite (z.B. auf der Unternehmenshomepage) verlinkt wird. Dies entspricht der so genannten ’2-Klicks’-Rechtsprechung, nach der man das Impressum mittels zwei Klicks erreichen können muss.

Info Seite reicht nicht aus!



Von größerer Bedeutung ist allerdings für die Praxis, dass das Gericht die Verlinkung des Impressums auf Facebook unter einem mit ‘Info’ betitelten Links bzw. Menüpunktes nicht als ausreichend erachtet hat:

Deshalb liegt bereits in der Bezeichnung ‘Info’ ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz vor.



Die Bezeichnung ‘Info’ lehnten die Richter mangels ‘Klarheit’ ab und sahen darin einen Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz. Über diese Auffassung des Gerichts lässt sich sicher streiten, ob nicht doch der durchschnittliche Facebook-Nutzer unter ‘Info’ das Impressum vermuten würde und dies damit klar genug gekennzeichnet wäre, wenn dort dann auch die vollständigen Angaben zum Impressum zu finden gewesen wären. Um aber 100%ig abmahnsicher zu sein, sollte man als Betreiber einer Facebook-Fanseite dennoch versuchen, die Impressumspflicht entsprechend der Vorgaben des Gerichts umzusetzen.

Wie setze ich die Impressumspflicht um?



Da ein Impressumstext unter dem Menüpunkt ‘Info’ nach dieser Entscheidung nicht ausreicht, könnte man einen neuen individuellen Menüpunkt (Tab) mit der Bezeichnung ‘Impressum’ hinzufügen. Dazu gibt es eine kostenlose Facebook-App, mit der einfach ein Impressum auf der Fanpage hinzugefügt werden kann. Die Besonderheit dieser Anwendung ist, dass bereits für die sechs wichtigsten Rechtsformen Mustertexte auswählbar sind, die dann nur noch angepasst werden müssen. Auch ein vollständig eigener Impressums-Text kann mit der Anwendung leicht integriert werden. Des Weiteren gibt es einen speziell für Facebook angepassten Disclaimer, der ebenfalls über die Anwendung eingerichtet werden kann.


Möglich ist auch, die so genannte ‘Info’-Box unter den Menüpunkten einzurichten, die auf das Impressum auf der eigenen Webseite verlinkt.


Dieser neue Menüpunkt wird bei dem Aufruf über das Internet als Facebook-Webfanpage angezeigt. Iframe-Tabs werden bei mobilen Geräten leider nicht angezeigt – dennoch gilt: Ein Impressum muss auf allen Geräten leicht erkennbar und abrufbar sein.


Da es bisher dafür noch keine technische Lösung gibt, empfehlen wir das aktuell machbare, also Info-Box und Impressum-Tab umzusetzen.


Quelle: Dieser Artikel zum Facebook-Impressum stammt von Rechtsanwalt Sebastian Einbock von Juraforum.de

sunshine live knackt die 200.000 „gefällt mir“ – Marke bei Facebook!

Nov 23, 2011   //   by admin   //   Allgemein  //  Kommentare deaktiviert




Am 21. November 2011 um 18 Uhr war es soweit: Als ers­ter deut­scher Radiosender konnte Radio suns­hine live den 200.000 Fan bei dem Social Media Netzwerk Nummer 1 begrüßen.


Nachdem bereits im Februar ein Meilenstein mit dem Erreichen der 100.000 Fan-Marke bei Facebook gesetzt wurde, kann suns­hine live erneut einen neuen Rekord in der deut­schen Radiolandschaft vermelden.


„Wir sind natür­lich stolz auf den unglaub­li­chen Erfolg, den wir bei Facebook ver­bu­chen kön­nen“, so Andreas Reiboldt, Marketingleiter im Hause suns­hine live und mit sei­nem Team ver­ant­wort­lich für den Facebook-Auftritt des Senders. „Wir haben schon früh erkannt, dass Facebook einen im Alltag beglei­tet – ob Zuhause, im Büro oder mobil auf dem Handy. Dort wol­len wir natür­lich auch sein: Nah am Hörer, nah am Geschehen. Unsere Authentizität On-Air, bei Events oder auch bei Kampagnen und Aktionen des Senders hat uns dabei gehol­fen, eine ein­ma­lige Hörerbindung zu errei­chen. Die Präsenz bei Facebook ist für uns die logi­sche Weiterentwicklung die­ses Weges, getreu dem Motto unse­res Claims: „wir sind unter euch“, steht auch hier das Ziel im Vordergrund, den Kontakt zu unse­rer tech­nisch hoch affi­nen Hörerschaft zu intensivieren.“


Die Treue der Hörer und ihr tol­ler Support soll natür­lich belohnt wer­den und so wird suns­hine live am 25.11. erneut einen „Facebook Friday“ aus­ru­fen. An die­sem Tag wird suns­hine live nur die bes­ten Tracks der elek­tro­ni­schen Musikszene prä­sen­tie­ren – unab­hän­gig von klas­si­schen oder aktu­el­len Stücken. Die Vorschläge dazu brin­gen die Hörer, die dazu auf­ge­ru­fen sind, ihren abso­lu­ten Nummer 1 Titel über Facebook mit­zu­tei­len oder per Email an facebook@sunshine-live.de zu senden.


suns­hine live auf Facebook: www.facebook.com/radiosunshinelive


Quelle: radioszene.de

BACARDI TOGETHER – Together With TOM NOVY

Nov 22, 2011   //   by admin   //   Allgemein  //  Kommentare deaktiviert




Statt wie bisher nur aus dem Studio zu senden, besucht die BACARDI TOGETHER Radio Show auch die bekanntesten DJs und bringt sie direkt mit Euch zusammen. Am 03. Dezember ab 18:00 Uhr heißt es diesmal: „BACARDI TOGETHER– Together With… Tom Novy!”


Die BACARDI TOGETHER Radio Show bringt unter dem Motto „BACARDI TOGETHER – TOGETHER With…“ Partygänger und bekannte House-DJs zusammen. Dazu geht es an die Hotspots der Szene und zu den Lieblingsorten bekannter Star-DJs. Ziel des Projektes: Die Zusammenführung von Mensch und Musik. Das Aufeinandertreffen von Euch mit den Stars der Szene. BACARDI TOGETHER bringt Menschen zusammen.


Am 03. Dezember geht es weiter und ab 18 Uhr heißt es live aus Wien: „BACARDI TOGETHER– Together With… Tom Novy! Wir übertragen für Radio sunshine-live direkt aus Wien live von 18 bis 20 Uhr!


In der deutschen Danceszene ist der Münchner DJ und Mixer Tom Novy seit 1995 aktiv. Damals erregte er zum ersten Mal Aufsehen mit seiner Single “I House You”.


Der internationale Durchbruch gelang ihm ein Jahr später mit “Superstar” (Pos. 15 in Deutschland). Er entwickelt einen ganz eigenen, extrem tanzbaren Stil, und mittlerweile gehört Novy zu den gefragtesten Mixern seiner Zunft (Tom Jones, Lou Bega, Snap, Sonique, um einige zu nennen).


Tom Novy gehört zu den großen der Szene, der schon lange im Geschäft ist. Mit all seiner Erfahrung im Dance Business wird er im Gespräch mit Aga Heller viele Interesannte Facts und Hintergründe zum Besten geben. Natürlich wird auch die Musik nicht zu kurz kommen und ihr könnt euch auf tolle Tracks und Premieren freuen!

Die Mayday Polen 2011 live

Nov 8, 2011   //   by admin   //   Allgemein  //  Kommentare deaktiviert




Die Mayday ist als Top-Event der elektronischen Musik in Deutschland schon lange eine Institution.


Mittlerweile feiern jedes Jahr in Deutschland in den Westfalenhallen in Dortmund bis zu 25.000 Menschen und somit kann sich die Mayday als größtes Indoor-Event der elektronischen Musikszene bezeichnen.


Mittlerweile gibt es in Russland, Ungarn und in Polen Ableger der Mayday. Und so feiert man am Donnerstag, den 10.11.2011 ausgelassen in Katowice, Spodek in Polen den Mega-Event.


Am Donnerstag könnt Ihr von 23-05 Uhr live dabei sein. Wir übertragen in dieser Zeit live aus Polen für Radio sunshine live.





Line up der Mayday Polen 2011:
U.a. Hooligan, Anthony Rother – live – , Chris Liebing, Westbam, Len Faki, Torsten Kanzler, Turntablerocker, Marco Remus, rush, Felix Kröcher, Butch Tiefschwarz, Cyberpunkers – live -, Klaudia Gawlas, Matthias Tanzmann